Erasmus+

In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Es ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitiert haben. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Weiterführende Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Teilnehmende Länder

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die strategischen Partnerschaften werden in den Programmländern von den nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) war. Die teilnehmenden Länder sind:

  • Die 27 EU- Länder
  • Island
  • Liechtenstein
  • Serbien
  • Mazedonien
  • Norwegen und die Türkei

Auslandsstudium

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen, wie deren Lehr- und Lernmethoden. 

Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. 

Vorteile eines Studiums im Ausland

  1. akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  2. Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  3. Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  4. Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  5. Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  6. Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Voraussetzungen

  1. reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  2. Abschluss des ersten Studienjahres
  3. Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
  4. Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)

Auswahlkriterien

  1. akademische Leistungen (Notenbescheinigung)
  2. Sprachkenntnisse

Auslandspraktikum

Studierende können mit Erasmus, Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.

Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland

  1. EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  2. akademische Anerkennung des Praktikums
  3. Begleitung während des Praktikums durch je eine Ansprechperson an der Heimathochschule und im Unternehmen
  4. Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  5. Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  6. Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum

  1. reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  2. Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
  3. nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten 
  4. Praktikumsdauer: mind. 60 Tage

Weitere Informationen finden Sie hier.

Dozentenmobilität

Mobilität zu Unterrichtszwecken an deutschen Hochschulen (STA) Lehrendenmobilität (STA1) und ausländisches Unterrichtspersonal (STA2)

www.eu.daad.de/sta

Erasmus fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer Erasmus-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen. Förderdauer: 2 Tage - 2 Monate.

Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnamen von ausländischen Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

Personen, die über ST (STA und STT) gefördert werden können:

  1. Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  2. Dozenten ohne Dotierung
  3. Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  4. emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  5. wissenschaftliche Mitarbeiter
  6. Unternhemenspersonal

Leistungen

  1. Erstattung von Fahrkosten
  2. Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten UE-Höchstsatz

Personenmobilität

Mobilität zur Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

www.eu.daad.de/stt

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnamen von Hochschulpersonal (Lehre/Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen/Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  1. Allgemeine und technische Verwaltung
  2. Bibliothek
  3. Fachbereiche
  4. Fakultäten
  5. Finanzen
  6. International Office
  7. Öffentlichkeitsarbeit
  8. Studierendenberatung
  9. Technologie und Transfer
  10. Weiterbildung 

Leistungen

  1. Erstattung von Fahrtkosten
  2. Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Fördersätze

Infos zu den seit 2023 europaweit geltenden Fördersätzen für Studienaufenthalte, Erasmus+ Praktikanten, Dozenten und Personalmobilitäten finden Sie hier.

Erasmus+ Studentcharta

Die DHBW Heidenheim verfügt über eine Erasmus+ Studentencharta, die von der EU-Kommission vergeben wird und erfüllt damit alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm.

Dort sind die Rechte und Pflichten der Studierenden im Erasmus+ Programm geregelt. Sie wird vor dem Auslandsaufenthalt allen Studierenden ausgehändigt und steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Erasmus+ -Studentencharta

Förderbedingungen

  • Studierende, Lehrende oder Mitarbeitende müssen Staatsangehörige eines der Erasmus-Teilnahmeländer sein, um am Programm teilnehmen zu können.
  • Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am Erasmus-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren.
  • Lehrende und sonstige Mitarbeitende müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.


Hinweis Sonderförderung

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und die Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert. (Dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für Alleinerziehende, während des Auslandsstudiums.


Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch die drei Ländergruppen.


Sonderförderung - Auslandsmobilität mit Behinderung

Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthaltes erhalten. Dies gilt für alle Erasmus-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken, ebenso wie im Zusammenhang von vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).

Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Develeopment in Special Needs Education: www.european-agency.org


Berichtspflicht

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden nachweisen (z. B. Aufenthaltsdauer) einzureichen.


ECHE und EPS

European Policy Statement (EPS)

Erasmus Charter für die Hochschulbildung 2021 - 2027 (ECHE)


Informationsveranstaltung Auslandssemester und Erasmus+

Informationsveranstaltungen zu Auslandsaufenthalten und Fördermöglichkeiten finden jeweils im November und Januar statt. Die Termine werden frühzeitig auf der Webseite des International Office veröffentlicht und über den E-Mail Verteiler an die Studierenden kommuniziert.


Haftungsklausel

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben"

Weitergehende Informationen und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim: 

Deutschen Akademischen Auslandsdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

 

Tel.: +49 (0) 228/882-8877
FAX: +49 (0) 228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de