Studienkosten
Die Kosten auf einen Blick
- Verwaltungskostenbeitrag (140 Euro pro Studienjahr)
- Studierendenwerksbeitrag (80 Euro pro Studienjahr)
- Solidarbeitrag DING-Semesterticket für die Studierenden der Studiengänge am Vorlesungsstandort Ulm-Wiblingen (32,00 Euro pro Semester)
- Studierendenschaftsbeitrag (12 Euro pro Studienjahr)
- ggf. Studiengebühren bei internationalen Studierenden aus Nicht-EU/EWR-Staaten und bei Zweitstudium
Verwaltungskostenbeitrag
Für jedes Studienjahr wird an Hochschulen in Baden-Württemberg ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 140 Euro (ab 1.10.2017) erhoben. Der Verwaltungskostenbeitrag wird erhoben für Leistungen und Leistungsangebote der Hochschule zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden. Dazu zählen insbesondere die Leistungen in den Bereichen Immatrikulation, Beurlaubung, Exmatrikulation, Studienberatung, Prüfungen (Verwaltung und Organisation), Auslandsämter, Vermittlung von Praktika und Förderung des Übergangs in das Berufsleben.
Studierendenwerksbeitrag
Das Studierendenwerk Ulm erhebt pro Studienjahr an der DHBW Heidenheim einen Studierendenwerksbeitrag. Das Studierendenwerk hat den Beitrag zum Sommersemester auf 80 Euro erhöht. Für die Studierenden am Vorlesungsstandort Ulm-Wiblingen (Angewandte Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Angewandte Hebammenwisseschaft, Medizintechnische Wissenschaften) erhebt das Studierendenwerk Ulm zusätzlich pro Semester den Solidarbeitrag für das DING-Semesterticket in Höhe von je 32,00 Euro. Das Studierendenwerk Ulm bietet verschiedene Service- und Beratungsleistungen in den Bereichen Campusgastronomie, studentisches Wohnen, BAföG und Soziales an. Das Studierendenwerk Ulm betreibt unter anderem Mensen und Studierendenwohnheime in Ulm und Umgebung.
Studierendenschaftsbeitrag
Für jedes Studienjahr wird ein Beitrag der Verfassten Studierendenschaft der DHBW in Höhe von 12 Euro erhoben, um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können.
Zahlungsmodalitäten Verwaltungskostenbeitrag / Studierendenwerksbeitrag / Studierendenschaftsbeitrag
Studienanfänger erhalten zu Beginn des Studiums ein Informationsschreiben zu den Beiträgen während des Studiums. Der Verwaltungskostenbeitrag sowie der Studierendenwerksbeitrag und der Studierendenschaftsbeitrag sind jeweils zum 1. Oktober eines Jahres fällig. Ab dem zweiten Studienjahr ist der Beitrag ohne weitere schriftliche Aufforderung zu Beginn des jeweiligen Studienjahrs (1. Oktober) fällig.
Der Solidarbeitrag zum DING-Semesterticket ist von den Studierenden der Studiengänge in Ulm-Wiblingen jeweils am 1. Oktober und am 1. April fällig.
Falls der Duale Partner oder Dritte die Beiträge des Studierenden übernehmen, so sind pro Studierender nur Einzelüberweisungen möglich.
Quittungen / Bescheinigungen / Rechnungen
Die DHBW Heidenheim stellt für die Überweisung der Beiträge keine Quittungen, Bescheinigungen oder Rechnungen aus. Sollten Sie einen Beleg benötigen, verwenden Sie bitte das Beitragsinformationsblatt in Verbindung mit dem Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug.
Ansprechpersonen
Marienstraße 20, Raum 715, 89518 Heidenheim
Studiengebühren
In Baden-Württemberg werden laut Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 Studiengebühren erhoben für:
- neu eingeschriebene Internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten in Höhe von 1.500 € pro Semester.
Ansprechperson und Zentralstelle für internationale Studierende, auch zu möglichen Befreiungen, ist ausschließlich die DHBW Lörrach. Alle relevanten Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf der zentralen Informationsseite zu den Studiengebühren für Internationale Studierende.
- ein Zweitstudium in Höhe von 650 € pro Semester. Ein Erststudium von Bachelor bis zur Promotion ist an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg gebührenfrei.
Die oben genannten Studiengebühren werden erstmalig von allen DHBW-Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2017/18 an unserer Hochschule beginnen und gem. LHGebG die entsprechenden Kriterien erfüllen, erhoben.
Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Studium befinden, sind von der Zahlung der Studiengebühren an der DHBW ausgenommen.
Bei Vorliegen einer entsprechenden Ausnahme bzw. vorliegender Befreiungsgründe kann vor Studienbeginn ein Befreiungsantrag mit Vorlage entsprechender Nachweise gestellt werden.
Alle nach dem LHGebG gebührenpflichtigen Studierenden erhalten jeweils vor Studienbeginn einen Studiengebührenbescheid.
Ansprechpersonen
Marienstraße 20, Raum 710, 89518 Heidenheim

Weiterführende Informationen
- Landeshochschulgebührengesetz Haushaltsbegleitgesetz 2017 - Gesetzbeschluss des Landtags
- Beitragsbescheid des Studierendenwerks Ulm für das Studienjahr 2022/23
- Beitragsordnung des Studierendenwerks Ulm Gültig ab 1. März 2023
- Erstattungsantrag des Studierendenwerksbeitrages Antrag zur Erstattung des Studierendenwerksbeitrages
- Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der DHBW Amtliche Bekanntmachung 2020
- Gebühren für internationale Studierende und Zweitstudium Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Studienfinanzierung
Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg erhalten während ihres gesamten Studiums - in der Theorie- und in der Praxisphase - von ihrem dualen Partnerunternehmen eine monatliche Vergütung. Außerdem stehen ihnen die Möglichkeiten einer BAföG-Förderung oder eines Studiendarlehens, eines Kredits oder eines Stipendiums offen. Nähere Informationen dazu gibt es beim Studierendenwerk Ulm.
Weiterführende Informationen
- Studienvergütung Informationen zur Studienvergütung
- Formular zur Ausbildungsförderung Bescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung
- Formular über die Praxis- und Theoriephasen Bescheinigung über Praxis- und Theoriephasen an der DHBW Heidenheim
- Formular für Werbungskosten Erklärung & Berechnung der Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
- Landeshochschulgebührengesetz Aktuelle Fassung
Abschlüsse nach dem Bachelor-Studium
Die Absolventen eines dualen Studiums an der DHBW erhalten als Abschluss einen akademischen Grad.
Je nach Studiengang und Fakultät erhalten die Studierenden mit ihrem Abschluss den akademischen Grad eines:
- Bachelor of Arts (B.A.) in den Studiengängen der Studienfeldern Wirtschaft und Sozialwesen sowie in den Studiengängen Angewandte Gesundheitswissenschaften und Interprofessionelle Gesundheitsversorgung
- Bachelor of Science (B.Sc.) in den Studiengängen Wirtschaftsinformatik und Medizintechnische Wissenschaften
- Bachelor of Engineering (B.Eng.) in den Studiengängen des Studienfelds Technik
Sämtliche Studiengänge an der DHBW sind nationale durch die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) und international durch den Open University Validation Services akkreditiert und mit 210 ECTS Punkten als Intensivstudiengänge bewertet. Die Abschlüsse der DHBW sind damit anderen Hochschulabschlüssen in Deutschland gleichgestellt.
Abschlüsse nach dem Master-Studium
Seit 2011 bietet die DHBW auch ein eigenes Master-Programm an. Je nach Studiengang und Studienfeld erhalten die Absolventen den akademischen Grad eines:
- Master of Business Administration (MBA)
- Master of Arts (M.A.)
- Master of Engineering (M.Eng.)
- Master of Science (M.Sc.)
Hier gibt es weitere Informationen zum Master-Studium.
Nachgraduierung
Nach der Umwandlung der Berufsakademien in die Duale Hochschule Baden-Württemberg haben Absolventen die Möglichkeit, ihr BA-Diplom in einen Diplomgrad der Dualen Hochschule Baden-Württemberg umwandeln zu lassen. Der Diplomgrad trägt den Zusatz "Duale Hochschule (DH)".
Mit der Umwandlung der vormaligen Bezeichnung als "Diplom der Berufsakademie (BA)" in ein "Diplom der Dualen Hochschule (DH)" erwirbt der Absolvent der vormaligen Berufsakademie einen vollwertigen akademischen Grad.
Die Nachgraduierungsurkunde kann gegen eine Gebühr von 80 Euro beantragt werden.
Ansprechpersonen
Marienstraße 20, Raum 708, 89518 Heidenheim
Weiterführende Informationen zur Nachgraduierung
Gebührensatzung
Für Bearbeitung und Erstellung von Bescheinigungen werden gemäß Gebührensatzung der DHBW Gebühren erhoben.
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Gebührensatzung DHBW 14.07.2022 (PDF, 157 KB)Amtliche Bekanntmachung der DHBW Nr. 34/2022