Die Anforderungen an die Mund-Nasen-Bedeckung wurden verschärft

An der DHBW Heidenheim muss mindestens eine medizinische Maske in den Räumen und den Zugangsbereichen getragen werden.

Wie durch die Landesregierung angekündigt wurde die CoronaVO durch die fünfte ÄnderungsVO geändert, die am Montag, 25.01.2021 in Kraft getreten ist. Die Änderungen, die die DHBW Heidenheim betreffen, sind folgende:

  • Die Maßnahmen werden bis 14.02.2021 verlängert (§1a, § 21 Absatz 2 Satz 1)
  • Die Anforderungen an die Mund-Nasen-Bedeckung wurden verschärft. Es sind medizinische Masken nach DIN oder gemäß Anforderungen der Standards FFP2, KN95 oder N95 zu tragen (§ 1i)

Die erhöhten Anforderungen gelten auch für die DHBW Heidenheim. Beschäftigte, Studierenden, Lehrbeauftragten, weitere Mitglieder und Angehörige der DHBW Heidenheim sowie Gäste müssen mindestens eine medizinische Maske in den Räumen und den Zugangsbereichen der DHBW Heidenheim tragen.

Weitere Infos der DHBW Heidenheim zum Umgang mit dem Coronavirus