Energiepreispauschale: Einmalzahlung für Studierende der DHBW

Studierende haben auf Grundlage des Studierenden-Energiepreispauschalengesetz und durch die gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass sie am 01.12.2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.

Alles Wichtige zur Einmalzahlung für Studierende