Studieren mit Beeinträchtigung

Studieren mit Beeinträchtigung bedeutet eine besondere Herausforderung, insbesondere in einem dualen Studium mit strukturiertem Studienverlauf. Häufig ist ein Handicap für Außenstehende nicht direkt erkennbar und ebenso häufig besteht Unsicherheit, ob ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann und in welcher Form.

Für die DHBW gilt der allgemein gültige Behinderungsbegriff, wie er seit 2001 im § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX verankert ist: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“

Der Nachteilsausgleich an der DHBW ist im § 14 der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. 

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann dann gestellt werden, wenn eine Beeinträchtigung oder eine chronische Krankheit vorliegt. Eine Krankheit gilt als chronisch, wenn sie bereits seit mehr als sechs Monaten andauert und bei einer anerkannten Behinderung liegt meist ein entsprechender Ausweis vor. Beides lässt sich durch ein fachärztliches Attest bestätigen. Anträge auf Nachteilsausgleich werden an das Prüfungsamt (E-Mail: pruefungsamt@dhbw-heidenheim.de) gestellt. Wir empfehlen vorab ein Beratungsgespräch mit der Studiengangsleitung oder der Studienberatung.

 

Baulich-technische Gegebenheiten am Standort Heidenheim

  • Parkplätze: Am Gebäude Marienstraße stehen vier Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigung zur Verfügung. Wer Bedarf hat, wendet sich an das Gebäudemanagement der DHBW Heidenheim.
  • Barrierefreiheit: Sowohl das Gebäude Marienstraße als auch das Gebäude Wilhelmstraße sind barrierefrei. Die Bedientasten der Aufzüge im Gebäude Marienstraße sind zudem mit Blindenschrift ausgestattet. Barrierefreie Toiletten befinden sich im Gebäude Marienstraße im EG, im Gebäude Wilhelmstraße im 1. OG.
     

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