Studienrichtung Soziale Dienste der Jugend-, Sozial- und Familienhilfe deutschlandweit nachgefragt

Weil es Jugendämtern in ganz Deutschland an Mitarbeitern fehlt, setzen diese verstärkt auf das duale Studium an der DHBW Heidenheim.

Die Studienrichtung von Prof. Dr. Jürgen Burmeister an der DHBW Heidenheim brummt. Rund 30 Plätze stehen pro Jahr für die Studienrichtung „Soziale Dienste der Jugend-, Sozial- und Familienhilfe“ zur Verfügung. Aktuell starteten 57 Studenten der Fakultät Sozialwesen in diesem speziellen Studienrichtung. In den Vorjahren waren es 52 (2017) und 68 (2016) Studierende. Rund 75 Prozent der Studierenden in dieser Studienrichtung sind während ihrer Praxisphase in einem Jugendamt beschäftigt – und das über ganz Deutschland verteilt.

Die große Nachfrage resultiert laut Burmeister aus dem bundesweiten Fachkräftemängel in den Jugendämtern. „Defensiv wird dieser auf 3000 fehlende Mitarbeiter geschätzt“, sagt er. Dieser Mangel wirke sich auch auf die Belastung der Mitarbeiter in Jugendämtern aus: „Empfohlen sind 35 Fälle pro Mitarbeiter, tatsächlich liegen in Baden-Württemberg mehr als 100 Fälle auf dem Tisch eines Mitarbeiters“, erläutert Burmeister.

Die Jugendämter würden Fachkräfte nicht in ausreichender Zahl finden, erklärt der Studiengangsleiter diesen Missstand. Jedoch gebe es auch finanzielle Restriktionen, beispielsweise würden Stellen nicht sofort neu besetzt und die Vakanzen würden dann die anderen Mitarbeiter belasten. „Es ist ein sehr schwieriger Job, man braucht normalerweise ein Jahr Einarbeitungszeit“, erläutert er. Eine Alternative für viele Jugendämter sei daher die akademische Ausbildung von zukünftigen Mitarbeitern über die Duale Hochschule Baden-Württemberg. „Die Studierenden brauchen danach keine Einarbeitung mehr, weil sie ja schon während des Studiums in der Praxisphase im Jugendamt sind“, so Burmeister.

Die Chancen der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt seien sehr gut, sagt Burmeister, weshalb das Interesse an der Studienrichtung „Soziale Dienste“ auch entsprechend groß sei. „Bei der Arbeit im Jugendamt handelt es sich um einen ganz wichtigen sozialen Dienst“, urteilt der Sozialwissenschaftler, jedoch würde dieser oft nicht die Aufmerksamkeit bekommen, die er brauche. „Jeder Mitarbeiter steht in strafrechtlicher Verantwortung, wenn einem Kind etwas passiert“, sagt er. Die Mitarbeiter haben eine Wächterpflicht, die im Grundgesetz verankert ist. Dort steht im Artikel 6: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Dazu beigetragen, dass Anfragen für einen Studienplatz in Heidenheim mittlerweile aus ganz Deutschland kommen, hat auch eine Publikation von Jürgen Burmeister in der Zeitschrift „Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge“. Darin beschreibt er die „Ausbildung für das Jugendamt“. Neben den allgemeinen Lehrangeboten für Sozialarbeiter wird diese durch Rechtsvorlesungen, Theorie-Praxis-Seminare und methodische Übungen erreicht.

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Redaktion: Silja Kummer, Heidenheimer Zeitung