Für eine erfolgreiche Immatrikulation / Zulassung sowie für die Planung des Studienbetriebes ist die Reservierung von Studienplätzen unbedingt erforderlich. Teilen Sie uns Ihre Wünsche im eigenen Interesse möglichst frühzeitig jedoch spätestens bis 31. März des jeweiligen Jahrs mit, da nur eine begrenzte Zahl an Plätzen zur Verfügung steht. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie von uns - in der Regel sehr kurzfristig - eine verbindliche Rückmeldung (Zusage oder Absage).

Als Nächstes reichen Sie die Studienverträge so bald wie möglich jedoch bis spätestens 15. Juli (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres ein.

Wenn Sie ein neuer Dualer Partner sind, d.h. erstmals Studierende in unserem Studiengang melden und somit Dualer Partner werden möchten, sind zwei Schritte erforderlich. Bitte reichen Sie zusätzlich zum Reservierungswunsch noch den "Antrag auf Zulassung als Dualer Partner" und den Übersichtsplan Praxisphasen ein. Beachten Sie hierzu auch unsere Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen.

Studienplatzreservierung Kinder- und Jugendhilfe

Studienplatzreservierung Kinder- und Jugendhilfe
Mit den Studierenden sind Vergütungen zu vereinbaren, welche in der Höhe die Vorgaben des jeweils aktuellen TVAöD nicht unterschreiten dürfen (Mindestvergütungssätze).