Familiengerechte Hochschule seit 2012

Studieren und arbeiten mit Familie an der DHBW Heidenheim

Der Aufbau und die Etablierung von familiengerechten Strukturen sind für die DHBW Heidenheim eine Herzensangelegenheit. 2012 hat die DHBW Heidenheim das Zertifikat "Familiengerechte Hochschule" erhalten, seit 2015 ist die Duale Hochschule Baden-Württemberg als gesamte Hochschule mit all ihren Studienakademien mit diesem Zertifikat der berufundfamilie gGmbH ausgezeichnet worden.  Damit hat die DHBW die Bestätigung, dass sie für Angestellte wie auch für die Studierenden ein Umfeld bietet, in dem sich Beruf, Studium und Familie gut vereinbaren lassen.

Best-Practice-Club „Familie in der Hochschule“

Mit dieser Zertifizierung und den damit verbundenen Maßnahmen setzt sich die DHBW Heidenheim das Ziel, familiengerechte Arbeits- und Studienbedingungen auszubauen und in diesem Bereich einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu initiieren. Die DHBW Heidenheim übernimmt damit gesellschaftliche Verantwortung und erfüllt die gesetzlichen Forderungen nach Gleichstellung der Geschlechter. Im Juni 2015 ist außerdem die Duale Hochschule Baden-Württemberg dem Best-Practice-Club „Familie in der Hochschule“ beigetreten. Auf der zweiten Jahrestagung der Mitglieder unterzeichnete die DHBW die Charta an der Universität Hohenheim. Gefördert wird das Netzwerk von der Robert Bosch Stiftung und dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE).
 

Studium & Familie

Studienorganisation

Vor der Geburt: Als werdende Mutter können Sie Schutzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen. Hierfür stellen Sie bitte einen Urlaubsantrag.

Nach der Geburt: Nach der Entbindung können Sie Ihr Studium unterbrechen, wenn Sie einen Urlaubsantrag stellen. Ein ärztliches Zeugnis ist hierfür nicht nötig. Jedem Elternteil stehen drei Jahre Elternzeit zu - unabhängig davon, wie der Partner die Elternzeit nutzt. Elternzeit an der Hochschule machen Sie gemäß § 61 Abs. 3 LHG über Urlaubsanträge geltend.

Informieren Sie Verantwortliche (z. B. Laborleiter) über die Schwangerschaft oder Stillphase, damit diese beim Umgang mit Gefahrstoffen ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachkommen und evtl. Tätigkeiten ohne Gesundheitsgefährdung festlegen können.

Sie können gemäß § 3 der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung beurlaubt werden. Einen Antrag auf Beurlaubung stellen Sie nach Absprache mit dem Dualen Partner schriftlich beim Rektor. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Studiengangsleitung. Während der Beurlaubung sind Sie aus o. g. Gründen berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen (§ 61 Abs. 3 LHG).

Im Falle einer Schwangerschaft können Studentinnen nach Rücksprache und Freischaltung ihres Studierendenausweises auf dem Mitarbeiterparkplatz der DHBW Heidenheim parken. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Gebäudemanagement.

Die Kinder von Studierenden können bis zum Alter von 10 Jahren in Begleitung eines Elternteils in den Mensen des Studierendenwerkes Ulm (in Ulm, Aalen, Schwäbisch Gmünd, Biberach und Heidenheim) kostenlos essen.

Infos zu Mensa-Kids

Pflege

Tritt in einer Familie eine Situation ein, in der ein Erwachsener pflegebedürftig wird, bedeutet dies eine enorme Belastung für alle Familienangehörigen. Für betroffene Studierende finden wir individuelle, an die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Wir empfehlen Ihnen beratende Gespräche bei Ihrer Studiengangsleitung und die Ansprechpersonen für „Vereinbarkeit von Studium und Familie“ aufzusuchen.
 
Informationen zum Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit speziell für den Landkreis Heidenheim finden sich auf der Seite des Landratsamtes Heidenheim. Weiterführende Informationen finden sich auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Ansprechpersonen

Beruf & Familie

Flexible Arbeitszeit

Die Dienstvereinbarung Arbeitszeit ermöglicht Ihnen als Mitarbeiter im nichtwissenschaftlichen Bereich mit dem Modell „Gleitende Arbeitszeit mit Funktionszeiten“ eine relativ flexible Gestaltung Ihrer täglichen Arbeitszeit. Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter in der vorgegebenen Funktionszeit anwesend sein. Ihre Pausen können Sie frei gestalten, wenn Sie sich innerhalb des Teams (Organisationseinheit) so abstimmen, dass der Dienstbetrieb sichergestellt und das Team ständig erreichbar ist. Für Halbtags-Sekretariate gelten verkürzte Funktionszeiten. Mehr- und Minderarbeitszeiten können Sie im Rahmen der Vorgaben der Dienstvereinbarung ausgleichen.


Fortbildung

Die DHBW Heidenheim bietet regelmäßig Weiterbildungen zu verschiedenen Themen an. Die Fortbildungsangebote können auch während der Elternzeit besucht werden.

Professorin mit Familie