Sexuelle Belästigung im Studium oder am Arbeitsplatz
Unsere Hochschule ist ein Ort, an dem jeden Tag viele Menschen zusammenkommen, gemeinsam studieren, arbeiten und auch ein Ort, an dem persönliche Beziehungen entstehen. Um erfolgreiche Leistungen in Studium, Lehre und Forschung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu ermöglichen, ist ein partnerschaftliches und respektvolles Verhalten aller Beteiligten unabdingbar.
Sexuelle Belästigung während des Studiums, am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld ist leider Realität und kann jede*n treffen. Von sexueller Belästigung sind alle Geschlechter betroffen, sowohl weibliche als auch männliche sowie trans*- oder intergeschlechtliche Menschen. Sie ist ein tiefgreifender Angriff auf die Identität und Würde einer Person. Deshalb vertritt die DHBW Heidenheim gegenüber sexualisierter Belästigung und Gewalt eine klare und absolut konsequente Null-Toleranz-Haltung. Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs übernimmt unsere Hochschule deshalb Verantwortung dafür, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung respektiert und die Persönlichkeitsrechte im Sinne des Grundgesetzes gewahrt werden.
Wenn Sie als Student*in oder Mitarbeiter*in dennoch von sexualisierter Belästigung oder Gewalt betroffen sind oder Ihnen Entsprechendes in Ihrem Umfeld an der Hochschule auffällt, sollten Sie darüber nicht schweigen. Betroffene oder Zeug*innen von sexualisierter Belästigung oder Übergriffen ermutigt die DHBW Heidenheim, Vorfälle zu melden und beratende Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Nachfolgend finden Sie erste Informationen im Falle einer sexuellen Belästigung. Außerdem können Sie das vertrauliche Beratungsangebot der Hochschule nutzen.
Sexualisierte Belästigung und Gewalt beschreibt jede Form von (persönlich individuell empfundener oder objektiver) Grenzüberschreitung. Dazu zählt jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von Betroffenen unerwünscht ist und sie in ihrer Würde verletzt, z. B. sexistische Sprache oder ungewollte Berührungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Grenzverletzungen wie Stalking oder sexualisierten Übergriffen. Es umfasst also Alltagssexismus, sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder gar sexuelle Gewalt. Mit derartigem Verhalten werden Persönlichkeitsrechte verletzt, es kann die Arbeits- und Studierfähigkeit sowie die Gesundheit der Betroffenen schädigen. Im Einzelnen werden die nachstehend aufgeführten Formen der sexuellen Belästigung unterschieden.
Verbale sexuelle Belästigung:
- sexuell anzügliche Bemerkungen/ Witze,
- aufdringliche und beleidigende Kommentare über Aussehen, Kleidung, Privatleben,
- sexuell zweideutige Kommentare,
- Fragen mit sexuellem Inhalt, z. B. zum Privatleben,
- Aufforderung zu sexuellem Verhalten,
- sexualisierte oder unangemessene Einladungen.
Nonverbale sexuelle Belästigung:
- anzügliche Blicke, Starren,
- Hinterherpfeifen,
- unerwünschte E-Mails o. ä., Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug,
- Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken,
- Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials,
- unsittliches Entblößen.
Physische sexuelle Belästigung:
- jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Umarmen, Küssen etc.), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig erscheint,
- wiederholte körperliche Annäherung,
- körperliche Gewalt, jede Form sexualisierten Übergriffs bis hin zur Vergewaltigung.
Sexuelle Diskriminierung:
- Diskriminierung bzw. Herabwürdigung aufgrund sexueller Identität (sexuelle Ausrichtung wie auch die Geschlechtsidentität),
- homophobe Äußerungen,
- Fragen nach sexuellen Neigungen.
Die Grenze zwischen Freundlichkeit und Belästigung ist fließend! Ebenso wird sie individuell different empfunden und wahrgenommen.
Formen sexueller Belästigung sind vielfältig und unterscheiden sich stark in ihrer Art sowie ihrem Schweregrad. Häufig beginnt es mit scheinbar harmlosen Komplimenten, aber lassen Sie sich nicht von den Ansichten anderer irritieren. Äußerungen wie „Der wollte doch nur nett sein!“, „Die steht halt auf dich!“ oder „Stell dich nicht so an!“ dürfen nicht gelten. Erscheint Ihnen eine Situation komisch, unangenehm, unerwünscht, dann stimmt vermutlich auch etwas nicht.
Wir möchten Betroffene ermutigen, sexuelle Belästigung nicht hinzunehmen. Werden Sie aktiv, und machen Sie Ihre Ablehnung unmissverständlich deutlich. Wenden Sie sich an Personen, denen Sie vertrauen, und nehmen Sie unser Beratungsangebot in Anspruch.
- Nehmen Sie Gefühle des Unbehagens ernst.
- Nicht ignorieren!
- Sagen Sie Nein, wenn Sie sich belästigt fühlen.
- Dokumentieren! Notieren Sie den Vorfall mit Datum, Namen, Ort und möglichen Zeug*innen.
- Keine Schuldgefühle! Machen Sie sich nicht verantwortlich für das Fehlverhalten anderer.
- Melden Sie den Vorfall.
- Wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens an der Hochschule.
Gerne informieren und unterstützen wir Sie – vertraulich und kostenlos. Dabei unterliegen wir stets der Schweigepflicht und unternehmen nichts ohne Ihre Zustimmung.
Unser Angebot umfasst:
- telefonische, persönliche oder Beratung per E-Mail,
- Informationen und Empfehlungen für weitere Hilfsangebote und Fach-Beratungsstellen,
- Entgegennahme offizieller Beschwerden.
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 116 016
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten: https://www.odabs.org
- Notruf und Beratung für sexuell misshandelte Frauen und Mädchen e. V.: https://www.maedchennotruf.de
Ansprechpersonen
Wilhelmstraße 10, Raum 325, 89518 Heidenheim
- Telefon
- +49.7321.2722.415

Marienstraße 20, Raum 308, 89518 Heidenheim
- Telefon
- +49.7321.2722.254
