Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen
Für Bewerber mit ausländischem Bildungsabschluss gelten grundsätzlich folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Der ausländische Schulabschluss muss dem deutschen Abitur entsprechen. Ein Gleichstellungsnachweis für ausländische Bildungsnachweise ausländischer Studienbewerber kann bei der zentralen Zeugnisanerkennungsstelle der DHBW in Stuttgart beantragt werden.
- Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise deutscher Studienbewerber sowie für Doppelstaater (Bewerber mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft) mit ausländischen Bildungsnachweisen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
- Erste Unterrichtssprache in den Studiengängen der DHBW Heidenheim ist Deutsch. Ausländische Bewerber müssen daher entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, um zugelassen zu werden.
- Zur Zulassung muss ein Vertrag mit einem Dualen Partner der DHBW vorliegen.
- Interessenten für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg aus dem Ausland bewerben sich ebenfalls direkt bei den Dualen Partnern des ausgewählten Studiengangs. Alle Informationen zu den entsprechenden Dualen Partnern und den verfügbaren Studienplätzen stehen auf den Seiten der Studiengänge.
Weiterführende Informationen
- Antrag auf Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise
- Application Form International Applicants Antrag auf Festellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise in englischer Sprache
- Beglaubigung von Unterlagen Hier erfahren Sie, worauf Sie bei einer Beglaubigung von Dokumenten achten müssen
- Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten Zentrale Informationsseite zu den Studiengebühren für internationale Studierende